Sanierungsberatung und Sanierungsgutachten

 

Unter der Sanierungsberatung verstehen wir, dass wir Sie

 

* in jeder unternehmerischen Krisensituation

* in sämtlichen wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen

 

beraten und unterstützen. Hierzu gehören neben einer Analyse der Krisenursachen vor allem die umfassende Beratung bzw. das Aufzeigen der strategischen und operativen Alternativen bzw. Optionen. Wir führen natürlich auch Gespräche mit Ihrer Bank und anderen Gläubigern. Vor allem bei Kreditinstituten spielt es im Rahen einer Kreditneugewährung und Prolongation bestehender Kreditlinien eine bedeutende Rolle, dass ein Sanierungsgutachten von einem Wirtschaftsprüfer erstellt ist. Dieses Gutachten wird von uns gesiegelt. Soweit sich im Rahmen einer Sanierung dann bedeutende juristische Aspekte ergeben, haben wir eine Kooperation mit einer Rechtsanwaltskanzlei, die sich im Bereich Banken- und Wirtschaftsrecht spezialisiert hat.

 

Wir begleiten Sie dann auch bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und übernehmen Ihr Controlling.

 

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