Banken und ihre Produkte für Kunden:

Vorbereitung auf das Bankgespräch:

 

Das Gespräch mit der Bank darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden.  Im Rahmen von Basel II und einer allgemeinen restriktiven Kreditpolitik bei den Banken sollte man sich hierauf entsprechend vorbereiten. Bedeutung hat natürlich auch die laufende Kontaktpflege mit Ihrem "Banker". Aber nicht nur gute und persönliche Gespräche sind hier wichtig. Die Aufbereitung und Qualität des Informationsmaterials werden zunehmend bedeutsamer. Aspekte sind dabei die Kriterien, die insbesondere auch beim Rating bewertet werden. Soweit Sie Existenzgründer sind und nicht unsere Unterstützung benötigen, erfahren Sie hier iZm mit der Vorlage eines Businessplans bei Ihrer Bank., mehr... 

 

Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen:

 

Die Bewertung erfolgt i.d.R. auf der Basis der Bewertungsgrundsätze des IDW-Standards S 1 und der IDW-Stellungnahme RS HFA 10. Zur Plausibilisierung des bilanzierten Beteiligungswertes können auch sog. Multiples verwendet werden. Insbesondere im angelsächsischen Bereich, werden vielfach auch bei der Bestimmung des Transaktionspreises entsprechende Wertermittlungen vorgenommen.  

 

Neben dem Basiszins ist die sog. Marktrisikoprämie Komponente des Divisors.

 

 

Bonitätsbeurteilung und Ausfallwahrscheinlichkeiten auf der Basis des Jahresabschlusses:

 

Wenn Sie die Bonität Ihres Unternehmens oder auch eines Abnehmers z.B. bei größeren Geschäftsabschlüssen einschätzen wollen, können Sie hier eine entsprechende Berechnung durchführen. Diese zeigt auf der Basis von statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten die Gefahr der künftigen wirtschaftlichen Verschlechterung des Unternehmens.

 

Für die Bonitätsbeurteilung von Abnehmern sollte man zusätzlich noch die Möglichkeit des Bankauskunftsverfahrens nutzen, da Jahresabschlüsse lediglich historische Informationen wiedergeben. Daten und Informationen zur Kontoführung geben stattdessen Hinweise zur aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung eines Unternehmens. Für weitere Informationen und Beratung stehen wir gerne zu Verfügung.

 

Existenzgründung:

 

Neben der fachlichen Qualifikation sind vor allem die kaufmännischen Eigenschaften des Existenzgründers von Bedeutung. Was dabei alles zu beachten ist, können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie entnehmen, mehr...

 

Starthilfe Existenzgründung, mehr...

 

 

 

Informationen für Kleingründungen

 

können Sie der beiliegenden Informationsbroschüre entnehmen, mehr... Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

 

Unternehmensbewertung:

 

Als theoretische Grundlage eignen sich die fachlichen Grundsätze des IDW (vgl. IDW S 1 und IDW RS HFA 10).

 

In der Praxis werden zur Bewertung und Beurteilung auch Multiples verwendet. Für die Heranziehung von Vergleichswerten wird auf entsprechende Veröffentlichungen verwiesen.

 

Unternehmensnachfolge:

 

Der Bereich Unternehmensnachfolge ist sehr umfassend. Neben rechtlichen Aspekten sind vor allem noch betriebswirtschaftliche und steuerliche Belange zu beachten. Nicht weniger unbedeutend sind die unterschiedlichen Interessen innerhalb der Familie, die nicht immer einfach unter einen Hut zu bringen sind. Ohne entsprechende Beratung wird eine ordnungsgemäße und sinnvolle Übertragung meist scheitern. Der Bereich der Finanzierung von Gleichstellungsgeldern und Steuerzahlungen spielt meist ebenso eine bedeutende Rolle. Im Familienkreis empfiehlt sich meist eine vorweggenommene Erbfolge. Steuerlich sind dabei vor allem die Betriebsverpachtung, die Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sowie Nießbrauchrechte von Bedeutung. Zumindest sollte man mittels Vorsorgevollmacht bereits zu Lebzeiten für eine geordnete Fortführung des Unternehmens sorgen. Was der Unternehmensnachfolger dabei zu beachten hat, können Sie in übersichtlicher Form aus der nachfolgenden Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erfahren, mehr...

 

Vermögensanlage:

 

Die Delikte im Bereich des Kapitalanlagebetrugs sind insgesamt in Deutschland zurückgegangen. Nach wie vor werden aber immer noch zu viele Anleger betrogen. Die Anleger sollten stets die Warnhinweise des Bankenverbandes beachten.

 

Zahlungsunfähigkeit:

 IDW S 13 zur Beurteilung eingetretener oder drohender Zahlungsunfähigkeit:

 

Der neue Prüfungsstandard stellt die Grundsätze für die Beurteilung der Insolvenzantragsgründe der eingetretenen oder drohenden Zahlungsunfähigkeit nach §§ 17, 18 InsO dar. Hinzuweisen ist vor allem auf die Verpflichtung der Unternehmensleitung, sich laufend über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu vergewissern. Hierzu gehört insbesondere die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit. Die Intensität der Beurteilung hängt jeweils davon ab, wie sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens darstellt. Die Darlegungs- und Beweispflicht, dass die Insolvenzantragspflicht nicht schuldhaft verletzt worden ist, trifft den Verantwortlichen, also die Geschäftsleitung. Die sog. 3-Wochen-Frist für die Stellung des Antrags beginnt mit der Kenntnis vom Vorliegen des Insolvenzgrundes.

 

Hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit ist auf die neue Rechtssprechung hinzuweisen, die im Rahmen des IDW S 13 entsprechend verwendet wird:

 

Beträgt die Deckungslücke am Ende des Dreiwochenzeitraums für die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit (in Abgrenzung zur Zahlungsstockung) 10 % der fälligen Verbindlichkeiten oder mehr, ist nach der Rechtssprechung des BGH regelmäßig von der Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig geschlossen wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zumutbar ist. Beträgt die Deckungslücke weniger als 10 %, ist regelmäßig von der Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst 10 % oder mehr betragen wird.

 

Neben einem Finanzstatus ist  regelmäßig ein Finanzplan auf der Basis einer integrierten Unternehmensplanung  (Erfolgs-, Vermögens-, Liquiditätsplanung) Grundlage für die Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit. Der Detaillierungsgrad der Planungen ist dabei von folgenden Aspekten abhängig:

 

* Größe der Liquiditätsunterdeckung

* Länge des Planungszeitraums

* Besonderheiten des Einzelfalls (Branche, Geschäftstätigkeit)

 

Das IDW hat in ihrem Rechnungslegungshinweis IDW RH HFA 1.012 fachliche Hinweise zur Rechnungslegung in der Insolvenz festgelegt. Es ist hierbei u.a. auf das Video des IDW zu verweisen, mehr...

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